um 1900: Eine Schulordnung

Vorschriften über das Ver­hal­ten der Schüler und Schü­lerin­nen an der Knaben- und Mäd­chen­schule zu Bru­neck, ohne Datum (um 1900).

Diese Schu­lord­nung enthält in drei Abschnitte gegliederte Vorschriften: I. Religiöse Übun­gen; II. Ver­hal­ten in der Schule; III. Ver­hal­ten außer der Schule. Heutige Leser*innen mag über­raschen, dass die Reli­gion einen der­art hohen Stel­len­wert hat­te. Der Unter­richt begann mit einem Gebet, das „ste­hend, mit gefal­teten Hän­den und andächtig zu ver­richt­en“ war. Auch am Ende des Unter­richts wurde gebetet.

Der zweite Abschnitt gibt Auskun­ft über den Schul­be­ginn, zu dem die Schüler*innen gewaschen und gekämmt, rein­lich und anständig gek­lei­det“ erscheinen soll­ten. Das Tabakrauchen, Baden in freien Gewässern, Quälen von Tieren, Besteigen von Tür­men und Besuchen von Gasthäusern ohne Begleitung war unter­sagt. Das „Herum­ste­hen vor dem Schul­hause und in den Gassen“ wurde eben­falls „strenge geah­n­det“, es galt also, immer in Bewe­gung zu bleiben.

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