- Das an das Mitter-Gut angrenzende Gebäude gehörte früher ebenfalls zum Hof.
Erklärung:
Nach der Lage bezeichneter Hof. Der Inhaber ist der Mitterhofer.
Bemerkungen:
Das Wohnhaus ist denkmalgeschützt (externer Link zum Monumentbrowser der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol).