Ein Schulmeister weiß sich zu helfen

Mit dieser Bittschrift an den Stad­trat suchte der Schul­meis­ter der Bru­neck­er Latein­schule im Jahr 1531 an, im städtis­chen Spi­tal seine täglichen Mahlzeit­en zu erhal­ten und gemein­sam mit den Pfründ­ner­in­nen und Pfründ­nern essen zu dür­fen.

Um die Schulen stand es, wie der Lehrer namens Ulrich Lang klagte, offen­bar nicht gut, und mit dem Schul­meis­ter­amt waren zahlre­iche Pflicht­en sowohl in der Schule als auch in der Kirche ver­bun­den. Im Schul­haus aber gäbe es keine Küche und keinen Herd, weshalb dort nicht ein­mal gekocht wer­den kon­nte. Darüber hin­aus war das Holz für den Bittsteller im Ver­gle­ich zu seinem Einkom­men zu teuer, da er ohne­hin schon mit der Zahlung des Hauszins­es belastet war.

Im sel­ben Jahr reichte der Schul­meis­ter eine zweite Bittschrift ein, in der er eben­falls darauf hin­wies, wie schlecht es der lateinis­chen Schule gehe. Da es zu wenig Schüler gebe, sei es schwierig, sich mit dem ein­genomme­nen Schul­geld zu erhal­ten. Lang bat deshalb wieder um das Essen im Spi­tal oder aber — als Alter­na­tive — um die Unter­stützung mit “khorn”, was im Mit­te­lal­ter und in der frühen Neuzeit eine übliche Form der Sozial­hil­fe war. Die Empfän­gerin­nen und Empfänger kon­nten Getrei­de in ein­er Müh­le mahlen und von einem Bäck­er zu Brot back­en lassen, nahrhafte Breie und Sup­pen anrühren oder aber  gegen andere Güter wie Klei­dung oder Holz ein­tauschen.

Am 1. Feb­ru­ar 1531 beschloss der Bru­neck­er Stad­trat, dass der Schul­meis­ter über das Jahr verteilt acht Star Roggen, zwei Star Weizen und zwei Star Ger­ste als Unter­stützung erhal­ten sollte.

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