Ansitz Steinburg

Aufhofen Ansitz Steinburg (Söllhaus) 2 Aufhofen Ansitz Steinburg (Söllhaus)

Adresse | indirizzo: Roststraße Nr. 2, Aufhofen.

Geschichte | storia:

Der nachmalige Ansitz Steinburg in Aufhofen war vermutlich ursprünglich ein Brixner Küchenmairhof, womöglich Rumer, jedenfalls war der Vorgängerbau unter dem Namen "Tinkhauser" bekannt. Die Tinkhauser waren ein Bürgergeschlecht, das urkundlich erstmals 1449 genannt ist. 1528 erhielt Leonhard Tinkhauser den Lehensbrief für "die Hofstatt mit Garten zu Aufhofen an der Gasse" ausgestellt. Als nächster Lehensinhaber des nachmaligen Ansitzes Steinburg ist Hans Jöchl bekannt, der als fürstbischöflicher Beamter in dem Haus wohnte.

Durch die Tochter Hans Jöchls, Euphemia, kam das Haus an die Familie Rumbl von Lichtenau, da sie 1542 Christoph Rumbl heiratete. Dieser versah ab 1542 die Pflege und das Gericht Michelsburg, war Amtmann zu Bruneck und Viertelhauptmann im Pustertal. Mit Privileg vom 16. Mai 1556 wurde sein Wohnsitz in Aufhofen zum Ansitz mit dem Prädikat "Steinburg" erhoben, womit die entsprechenden Adelsfreiheiten verbunden waren.

Christoph Rumbl von Lichtenau starb 1576 in Bruneck, sein Sohn Anton folgte ihm als Amtmann nach und war zugleich der letzte seines Hauses. 1577 erhielt er den Ansitz Steinburg und das Magein-Gut. 1590 verstarb er und durch die Ehe seiner Tochter Anna Euphemia mit Sigmund Söll von Teissegg 1591 kam der Ansitz Steinburg an die Söll von Teissegg.

Sigmund stand in fürstbischöflichen Diensten, 1589/90 war er Hof- und Hausmeister des Fürstbischofs Johann Thomas von Spaur. 1590 wurde ihm die Amtmannschaft Bruneck verliehen, die er 1621 an seinen Sohn Anton weitergab.

In der Steinburg in Aufhofen ließ Sigmund getäfelte Prunkzimmer einrichten. Durch finanzielle Zuwendungen von Sigmund und Anton Söll wurde auch das Söllische Benefizium im Brunecker Spital bereichert. Sigmund Söll starb 1636 in Bruneck, 1637 wurde Anton der Lehensbrief um die Steinburg und um das Magein-Gut zu Aufhofen ausgestellt. Er erhielt die Erlaubnis, das sogenannte Sindlehen dem Ansitz Steinburg zu inkorporieren. Anton Söll von Teissegg zu Steinburg verstarb 1677 in Aufhofen und wurde dort begraben.

Sein Sohn, Veit Sigmund Söll von Teissegg und Steinburg, wird 1664 als Tiroler Landmilizkapitän bezeichnet. 1666 erhielt er den Lehensbrief um den Ansitz Steinburg und das darin inkorporierte Sindlehen für sich und seine Geschwister. 1668 heiratete er in Aufhofen Anna Margareth Troyer von Ansheim und Grembsen. Veit Sigmund starb 1701 im Ansitz Steinburg; danach führte sein Sohn Franz Josef Söll von Teissegg zu Steinburg die Linie weiter - ihm wurde 1745 der Lehensbrief augstestellt. Auf ihn folgte nach seinem Tod 1766 Augustin Kassian Söll von Teissegg zu Steinburg, der ebenso wie sein Vater k.k. Forstmeister im Pustertal war. Danach trat Johann Nepomuk Söll das Erbe an.

Eine wirtschaftliche Krise am Anfang des 19. Jahrhunderts, die besonders den Land- und Beamtenadel traf, hatte zur Folge, dass das Lehen Steinburg 1814 allodialisiert und in ein bodenzinspflichtiges Eigentum umgewandelt wurde. Der Bodenzins wurde 1834 abgelöst. Johann Nepomuk Söll starb als k.k. Kreisamts-Registrator 1824 ohne Kinder, womit das Geschlecht der Söll von Teissegg zu Steinburg erlosch.

Sein Bruder Alois Augustin, Domherr in Brixen, kaufte 1826 den Ansitz Steinburg. Als er verstarb (1840), wurden alle Realitäten dem Priesterkorrektionshaus in Brixen übergeben. 1841 wurde das Mobiliar der Steinburg versteigert. 1842 ersteigerte Karl Graf von Welsberg zu Reitenau und Primör die Realitäten und verkaufte sie 1864 an Adolf Ritter von Straub. 1873 kam der Ansitz durch Kauf an Karl Freiherrn von Czoernig, danach an seine Witwe, zu einem Viertel 1924 an Andrea Freiin von Bavier verehelichte Gräfin Marzani und zu drei Viertel an Gräfin Georgine Marzani.

Bemerkungen | annotazioni:

Der Ansitz ist denkmalgeschützt (externer Link zum Monumentbrowser der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol).

Literatur | bibliografia:

Claudia Plaikner, Die Ansitze im Raum Bruneck, Diss. phil., Innsbruck 1994, Band I, S. 74-101.