Eine Strafe für zu schnelles Reiten

Dass das Über­schre­it­en zuge­lassen­er Höch­st­geschwindigkeit­en keineswegs eine Erschei­n­ung des Auto­mo­bilzeital­ters ist, zeigt dieses Doku­ment aus dem Stadtarchiv: Am 14. August 1821 bestätigte das k.k. Landgericht Bru­neck die Zahlung ein­er Strafe, die Kas­par Peint­ner, vul­go Helis­chem Kas­par, aufer­legt wor­den war. Er hat­te „durch schnelles Reit­en auf daigen Markt“ eine „schwere Polizeyübertret­tung“ began­gen und war deshalb zur Zahlung von 33 Gulden und 20 Kreuzern Reich­swährung verurteilt wor­den. Das Geld kassierte der städtis­che Armen­fond (vertreten durch dessen Ver­wal­ter Peter Mayr) und kam somit einem sozialen Zweck zugute.


Das Doku­ment liegt als Orig­i­nal im Stadtarchiv, der Reit­er auf dem Mark­t­platz ist ein KI-gener­iertes Werk zur Illus­tra­tion.

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