1489: Ein kaiserliches Privileg

Mit dieser Urkunde, aus­gestellt in Inns­bruck am 2. Feb­ru­ar 1489, bestätigte Kaiser Friedrich III. (1415–1493) die Rechte und Frei­heit­en der Bürg­er und Unter­ta­nen zu Bru­neck („Brawnegk“), was Waren­verkehr und ‑han­del bet­rifft. Bemerkenswert ist, dass das „Gewan­nttsnei­den“, also die Schnei­derei, expliz­it erwäh­nt wird.

Stadtarchiv Bru­neck, Urkun­den­rei­he Nr. 179.

Das lei­der beschädigte Siegel auf der Rück­seite des Perga­ments zeigt neben der Jahreszahl 1464 auch die Devise des Kaisers „AEIOV“, deren Bedeu­tung bis heute nicht ganz gek­lärt ist, die aber oft als „Aus­tri­ae est imper­are orbi uni­ver­so“ (Es ist Öster­re­ichs Bes­tim­mung, die Welt zu beherrschen) oder „Alles Erdre­ich ist Öster­re­ich unter­tan“ inter­pretiert wird.

Ein His­torik­er schlägt nun­mehr eine andere Deu­tung vor: „Amor Elec­tis Iniustis Ordi­nor Ultor“ („Geliebt von den Erwählten, gefürchtet von den Ungerecht­en“). Die Wort­folge ist in zeit­genös­sis­chen Schrift­stück­en von und über Friedrich III. zu find­en und in einen län­geren lateinis­chen Satz einge­bet­tet: „En, amor elec­tis, iniustis ordi­nor ultor; Sic Frid­er­i­cus ego mea iura rego.“

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Aus den Beständen, Stadtgeschichte abgelegt und mit , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.