Bürger- und Inwohnerbücher (1721–1814)

Im Stadtarchiv gibt es zwei soge­nan­nte Bürg­er- und Inwohner­büch­er, in denen die Per­so­n­en verze­ich­net sind, welche gegen Bezahlung in den Bürg­er­stand oder als Inwohn­er der Stadt Bru­neck aufgenom­men wur­den. Der erste Band führt als dritte Rubrik jene der “Inge­häusin­nen”, die im Unter­schied zu den Lis­ten von Bürg­ern und Inwohn­ern nur Frauen auf­führt. Die Bände sind als alpha­betis­che Reg­is­ter angelegt, die bei jedem Ein­trag auf den Zeit­punkt der Auf­nahme in den Bürger‑, Inwohn­er- und Inge­häusin­nen-Stand ver­weisen.