Das Automobil war am Anfang des 20. Jahrhunderts noch eine recht junge Erfindung, der man wenig Vertrauen entgegenbrachte. Am 16. November 1911 diskutierte der Brunecker Gemeindeausschuss über die Festlegung von Straßen und Plätzen, „in denen das Rad- und Automobilfahren verboten werden soll.“ Einer der Räte sprach sich gegen ein derartiges Verbot aus mit der Begründung, „dass die Bevölkerung und speziell die Jugend sich an diese modernen Verkehrsmittel gewöhnen soll.“
Am 19. Mai 1913 beriet der Brunecker Stadtmagistrat über den Wunsch eines gewissen J. Kerschbaumer, auf der Tauferer Straße mit seinem Automobil zu fahren. Dieser Bitte wollte der Brunecker Stadtmagistrat nicht nachkommen, da „die Taufererstrasse innerhalb des Stadtgebietes sehr eng ist, so dass zwei Wägen kaum auszuweichen vermögen und daher das Fahren mit Automobilen lebensgefährlich ist.“
Am 13. Juli 1914 wurde ein Ansuchen um die Bewilligung zur Zufahrt zu einer Wohnung „mittels Automobil“ diskutiert. In diesem Fall einigte man sich darauf, dass der Antragsteller ausnahmsweise für einen begrenzten Zeitraum in die Oberstadt fahren dürfe, da seine Mutter, eine Dame hohen Alters, dort auf Besuch weilte. Der Automobilist hatte aber mit der „tunlichst kleinsten Geschwindigkeit und genauer Berücksichtigung des öffentlichen Verkehres“ zu fahren. Die Brunecker Bürger*innen wünschten offenbar, dass derartige Ausnahmebewilligungen nicht erteilt würden mit der Begründung, dass der motorisierte Verkehr eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstelle.
Diesen Berührungsängsten mit der neuen Technik stand die Faszination für eine bisher nicht gekannte Beschleunigung und Geschwindigkeit gegenüber. Hermann Mahl fotografierte am 11. Juni 1906 eine „Automobil-Konkurrenz-Fahrt“, die durch das Pustertal und unter anderem über den Brunecker Graben führte. Hier stand viel staunendes Publikum Spalier, das wohl noch nicht zu träumen wagte, dass sich eines Tages die Automobile mehr oder weniger durch alle Straßen und Gassen der Stadt schieben würden.