Die auf dem Kirchplatz von St. Georgen liegende Steinplatte wird zumeist als Gerichtsstein bezeichnet, historisch verbürgt ist auch der Name Jubelstein.[1] Im Buch „Bauernhöfe in Südtirol“ (2017) wird sie als Jubel-, Gerichts- und Lahnstein genannt.[2] Ein ähnlicher Stein, welcher Palmstein, nicht aber Gerichtsstein genannt wird,[3] liegt an der Dietenheimer Straße in Bruneck. Den Namen Palmstein führte der Prähistoriker Oswald Menghin (1888–1973) auf das germanische Wort Balme oder Balm zurück, das so viel wie Felsdach oder Fels bedeute.[4] Der Brunecker Heimatforscher Paul Tschurtschenthaler (1874–1941) zog diese Deutung in Zweifel und merkte an, dass der Name Palmstein, den Menghin sowohl für den Stein in St. Georgen als auch jenen in Bruneck verwendete, seines Wissens für die St. Georgener Platte nicht gängig sei.[5]
Der Stein in St. Georgen hat die Form eines langgezogenen unregelmäßigen Vierecks, das an der längsten Stelle etwa drei Meter, an der breitesten Stelle etwa anderthalb Meter misst. Die Platte ragt heute etwa dreißig Zentimeter aus dem Boden hervor. In die ansonsten glatte Oberfläche sind fünf Grübchen (Schalen) sowie eine größere Aushöhlung eingetieft, sodass die Platte auch als Schalenstein bezeichnet werden kann. Schalensteine finden sich im Raum Bruneck in größerer Zahl, bekannt sind vor allem jene im Lärchenwald bei Luns, einem Weiler der Fraktion Dietenheim. Paul Tschurtschenthaler vermutete, dass der St. Georgener Stein in vorchristlicher Zeit als Opferstätte gedient und kultische Bedeutung gehabt haben könnte, was auch seine unmittelbare Nähe zur Kirche nahe lege.[6] Bei der Innenrestaurierung der Pfarrkirche im Jahr 1978 wurden tatsächlich Steinboden und Mauerreste einer romanischen Kirche sowie prähistorische Steinplatten freigelegt, die auf ein hohes Alter des Ortes als Kultort schließen lassen.[7]
Menghin aber richtete in einem Beitrag in der Südtiroler Kulturzeitschrift Der Schlern 1925 sein Augenmerk mehr auf die Bezeichnung Gerichtsstein, die beweisen würde, dass für die Platte in St. Georgen noch eine volkstümliche Überlieferung über den ehemaligen Zweck vorliege. Das karolingische Reich wäre in Grafschaften, und diese wiederum wären in Gerichtssprengel aufgeteilt gewesen. In diesen Gerichtssprengeln wäre das „echte“ oder „ungebotene“ Ding gepflegt worden, das heißt die regelmäßige (nicht eigens ausgeschriebene) Gerichtsversammlung, die mehrmals im Jahr stattfand und von jedem mündigen Freien besucht werden musste. Jeder Gerichtssprengel einer Grafschaft besaß – laut Stand der rechtshistorischen Forschung in den 1920er Jahren – seine Ding- oder Malstatt, und an den verschiedenen Dingstätten der Grafschaft wurde abwechselnd das Ding gehalten.[8]
Als schriftlicher Beweis für die Funktion des St. Georgener Steines als Ding- bzw. Gerichtsstätte wird seit Menghin ein Eintrag in den Freisinger Traditionsbüchern zitiert, der die Schenkung zwischen dem Pustertaler Adeligen Kegio und dem Stift Innichen belege. Als Ort und Zeit des Rechtsgeschäftes ist angegeben: „Actum est in publico placito prope ecclesiam Sancti Georii [sic!]“. Das „in publico placito“ ist dabei wohl am ehesten mit „an der öffentlichen Gerichtsstätte“ bzw. „am offenen Gericht“ zu übersetzen.[9] Ob es sich bei der erwähnten Kirche aber tatsächlich um jene von St. Georgen handelt, bedarf noch weiterer Forschung.
Bereits in karolingischer Zeit könnte es in St. Georgen jedenfalls eine öffentliche Gerichtsstätte gegeben haben, die allerdings im 12. und 13. Jahrhundert nicht mehr nachweisbar ist; die einzige urkundlich gesicherte Schranne (die Gerichtsstätten wurden im bayerisch-österreichischen Raum vielfach so genannt) des Landgerichtes St. Michaelsburg befand sich in St. Lorenzen.[10] Nachfolger der karolingischen Gerichtsverfassung waren im bayerisch-österreichischen Rechtsgebiet die spätmittelalterlichen Landgerichte, deren Sprengel sich laut Menghin, der sich immer wieder auf den Rechtshistoriker Otto Stolz (1881–1957) beruft, im 13. Jahrhundert noch weitgehend mit den karolingischen Sprengeln deckten. Während es bis dahin eine bemerkenswerte Kontinuität in der Rechtsprechung gegeben hatte, wurden nach dem Erlass der Zivilgerichtsordnung von 1481 und der Kriminalgerichtsordnung von 1499 die Gerichtsverhandlungen zunehmend unter Ausschluss der Öffentlichkeit, d.h. in den Rats‑, Gerichts- und Pfleghäusern geführt. Die alten Gerichtsstätten aber blieben bis in das 19. Jahrhundert hinein Schauplatz für die Erledigung gewisser Agenden der gemeindlichen Selbstverwaltung.[11]
Schrannentische und –bänke waren meistens wohl aus Holz. Nur in Fällen, in denen sie aus Stein gefertigt waren, haben sich die Schrannen teilweise bis heute erhalten. Menghin vermutet folglich, dass es sich bei dem Gerichtsstein von St. Georgen um einen Schrannentisch handelt, der ursprünglich vielleicht auf einem gemauerten Fuß lag.[12] Hermann Wopfner (1876–1963) vermutet hingegen in einem kurzen Kommentar zu Menghins Ausführungen, „daß der Vorsitzende des Gerichts auf den Stein trat, um von erhöhter Stelle aus die Versammlung besser überblicken und leiten zu können und um anderseits der ganzen Versammlung sichtbar zu sein und sich ihr leichter vernehmlich machen zu können.“[13] Paul Tschurtschenthaler wiederum geht davon aus, dass der Stein dem Richter als Sitzgelegenheit diente.[14]
Da die Position des Steines erstmals in den 1920er Jahren und danach im Zuge der Neugestaltung des Kirchplatzes in den Jahren 2012/2013 verändert wurde, ohne dass bei diesen Arbeiten archäologische Sondierungen und Dokumentationen durchgeführt wurden, ist das ursprüngliche Aussehen der vermeintlichen Gerichtsschranne nicht mehr rekonstruierbar. In Hinblick auf das Ergebnis einer – wenn auch rudimentären – archäologischen Untersuchung des Palmsteins an der Dietenheimer Straße in Bruneck, die keinerlei nennenswerte Ergebnisse zutage förderte[15], ist das ursprüngliche Vorhandensein eines Tischfußes oder gar von Schrannenbänken in diesem Fall wohl auszuschließen. Hier ist allerdings der Einwand Tschurtschenthalers zu beachten, der für die Steine in St. Georgen und Bruneck unterschiedliche Funktionen annimmt: Während er für St. Georgen die Interpretation als Schrannentisch gelten lässt, vermutet er für den Stein in Bruneck eher die Funktion als Deckel bzw. Deckstein für ein Grab eines „bedeutenderen Mannes“, wofür auch die räumliche Nähe des Flurnamens „Himmelreich“ spreche. In diesem Fall wäre auch eine Verwendung als Opferstein (auch dieser Stein ist ein Schalenstein) nicht ausgeschlossen.[16] Der Stein am Weg nach Dietenheim wird übrigens in einer Urkunde aus dem Jahr 1506 nicht als Palm‑, sondern als Pallstayn bezeichnet.[17]
Zuletzt sei darauf hingewiesen, dass Otto Stolz die Erwähnung eines weiteren „Pallstein“ zitiert, der „[a]uf dem Weg, der von Stegen gen St. Georgen zum Ziegelstadl im Rienzfeld und von dannen gen Aufhofen geht“, lag.[18] Dieser Stein habe die Jahreszahl 1551 getragen. In einer Urkunde von 1578 ist die Rede von einem Loech, gennant daß Stainpild. Der Stein, von dem heute jede Spur fehlt, ist auf der gemalten Übersicht über die Stadt Bruneck und ihre Umgebung aus dem Jahr 1581, die heute im Ferdinandeum aufbewahrt wird, dargestellt. Ferner wird er in mehreren Urkunden aus der Zeit zwischen 1451 und 1578 als Palkchstain, Palchstain, Palgkstain, Palgstein, Pallenstein, Pallnstain, Pallmstain und Palmstain bezeichnet.[19] Da es sich hier offenbar immer um denselben Stein handelt, verwundert die unterschiedliche Schreibung des Namens, welche die oben angeführte Erklärung des Wortes Palmstein fraglich macht. Eine Flur Palgstain gab es auch in Oberrasen[20], ein Acker in Pfalzen wurde 1332 als “zwischen dem Kreuze und dem palichstain” liegend beschrieben.[21]
(ao)
Anmerkungen
[1] Oswald Menghin, Alte Gerichtssteine bei Bruneck, in: Der Schlern, 6. Jg. (1925), 108.
[2] Helmut Stampfer (Hg.), Bauernhöfe in Südtirol. Bestandsaufnahmen 1940–1943, Band 11: Mittleres Pustertal, Teil 1: Pfalzen, St. Lorenzen, Bruneck, Bozen 2017, 459, 467.
[3] Ebd.
[4] Ebd.
[5] Paul Tschurtschenthaler, Nachträge über „Alte Gerichtssteine bei Bruneck“ von Dr. O. Menghin, in: Der Schlern, 6. Jg. (1925), 193. Franz Treyer erwähnt die Namen “Der lange und kurze Palmstein (= Grenzstein)” als nicht mehr gebräuchliche Flurnamen in St. Georgen: Franz Treyer, Die Flurnamen in der Katastralgemeinde St. Georgen und Gissbach, in: Michael Mitterhofer (Hg.), St. Georgen an der Ahr im Spiegel seiner Geschichte, Dorfbuch, St. Georgen 1985, 237–240, hier 240.
[6] Ebd.
[7] Georg Schraffl, Aus der geschichtlichen Vergangenheit von St. Georgen, in: Michael Mitterhofer (Hg.), St. Georgen an der Ahr im Spiegel seiner Geschichte. Dorfbuch, St. Georgen 1985, 29–72, 35.
[8] Oswald Menghin, Alte Gerichtssteine bei Bruneck, in: Der Schlern, 6. Jg. (1925), 108f.
[9] Anton Maurer, In publico placito, in: Der Schlern, Bd. 29 (1955), 392.
[10] Oswald Menghin, Alte Gerichtssteine bei Bruneck, in: Der Schlern, 6. Jg. (1925), 112.
[11] Ebd., 110.
[12] Ebd., 112.
[13] Hermann Wopfner, Bemerkungen zum Aufsatz O. Menghins über „Alte Gerichtssteine bei Bruneck“, in: Der Schlern, 6. Jg. (1925), 193f., 194.
[14] Paul Tschurtschenthaler, Nachträge über „Alte Gerichtssteine bei Bruneck“ von Dr. O. Menghin, in: Der Schlern, 6. Jg. (1925), 193.
[15] Paul Tschurtschenthaler, Der Palmstein im Brunecker Feld und andere Palmsteine, in: Der Schlern, 15. Jg. (1934), 164–167, 164, 167.
[16] Ebd., 166.
[17] Stadtarchiv Bruneck, Urkundenreihe Nr. 221. Johann N. Tinkhauser bezeugt für das 19. Jh. den Namen “Palmstein”: Hubert Stemberger (Bearb.), J.N. Tinkhauser’s Brunecker Chronik 1834. “Geschichtliche Nachrichten von der k.k. Kreisstadt Bruneck und derselben Umgebung”. Mit 147 Faksimile-Farbdrucken nach den Vorlagen des Verfassers, Bozen 1981, 34. Tinkhauser geht hier auch auf den Namen “Himmelreich” ein.
[18] Otto Stolz, Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol (Schlern-Schriften 40), Bozen 1937, 585.
[19] Vgl. Erika Kustatscher (Bearb.), Die Urkunden des Archivs Künigl-Ehrenburg (1234–1550) (Veröffentlichungen des Südtiroler Landesarchivs 4), Bd. 2: Register, Eintrag Palkchstain […], S. 741. Stadtarchiv Bruneck, Urkundenreihe Nr. 383 (1578 Juni 24): ain stuckh gennant der Pallnstain.
[20] Vgl. Alexander von Hohenbühel / Philipp Tolloi (Bearb.), Südtiroler Landesarchiv: Archiv Welsperg Niederrasen, Bozen 2017, S. 741.
[21] Tschurtschenthaler, Palmstein (wie Anm. 15), 165.
Bildungsausschuss St. Georgen / Fraktion St. Georgen / Fotogruppe St. Georgen: Jergina erzählen: Pater Georg Schraffl (Gerichtsstein, Kindheit & Geschichtliches).