Der sogenannte Althingstein in Stegen

Abbil­dung 1: Die Lage der bei­den Gran­it­blöcke am Fluss­bett der Ahr, in der Bild­mitte der soge­nan­nte Spitze (Spitzige) Stein. Foto: Autor, Jän­ner 2021.

Am Ufer der Ahr, etwa in der Mitte zwis­chen den Dör­fern St. Geor­gen und Ste­gen, liegen oro­graphisch rechts zwei große Gran­it­blöcke, von denen ein­er als Alt(h)ingstein beze­ich­net wird. Der Name kor­re­spondiert mit der Beze­ich­nung der umgeben­den Flur links und rechts des Flusses, die Alth­ing oder Alt­ing heißt. Bere­its im his­torischen Kataster aus der Mitte des 19. Jahrhun­derts wird sie so beze­ich­net (Abbil­dung 2). Karl Stau­dacher beschrieb sie 1926 noch als weitläu­fige Wiese:

„Es ist ein schön­er, eben­er Rasen­platz, nicht sehr groß, mit schüt­terem Lärchenbe­stande, am Ufer der Ahr; jen­seits des Flusses dehnt sich die gle­iche Ebene bedeu­tend weit­er aus bis zum Fuße des Pfalzn­er Berges. Auch dort standen einige Lärchen, wahre Riesen­bäume; […].“[1]

In die Bedeu­tung des Namens wurde viel hinein­in­ter­pretiert, Heimat­forsch­er wie Paul Tschurtschen­thaler ver­muteten hier den Ort, an dem jährlich „alte Gau­tage“ abge­hal­ten wur­den, aus denen der Ste­gen­er Markt ent­standen sei.[2]

Über die Entste­hung des Ste­gen­er Mark­tes aus frühen Ver­samm­lun­gen und Gerichtssitzun­gen und die Alth­ing als Gericht­sort haben sich im Lauf des 20. Jahrhun­derts mehrere His­torik­er Gedanken gemacht, schriftliche Quellen fehlen aber weitest­ge­hend. Insofern bleibt auch die Rolle des Alth­ing­steines unklar. Als Beleg für die Bedeu­tung des Ortes führte Stau­dacher zwar die Nähe ein­er Brücke über die Ahr ins Feld, die auch auss­chlaggebend für die Entste­hung des Ortes Ste­gen (= am Steg, an der Brücke) gewe­sen sei; den Stein aber erwäh­nte er nicht.[3]

Karl Theodor Hoeniger griff 1949 diese Argu­men­ta­tion auf, wonach Ste­gen „uralt“ (wen­ngle­ich erst um das Jahr 1000 erst­mals als Ort erwäh­nt) sei und zwei Brück­en seinen Namen ver­danke.[4] Die Annahme, dass der Ste­gen­er Markt „vor mehreren Jahrhun­derten in der Alt­ing abge­hal­ten wurde“, entstamme aber allein der „Volk­süber­liefer­ung“.[5] Dass auf den Wiesen nördlich der Ste­gen­er Kirche „in längstver­gan­gener Zeit die all­ge­meine Gau­ver­samm­lung abge­hal­ten wurde“, schloss Hoeniger nicht aus:

„Da aber die Volks- und Gerichtsver­samm­lun­gen gewöhn­lich in der Nähe wichtiger Brück­en abge­hal­ten wur­den, um alle Teil­nehmer durch den Augen­schein an Ort und Stelle für die zur Erhal­tung der Brücke notweni­gen Maß­nah­men und Leis­tun­gen zu verpflicht­en, spricht dies […] für den Bestand ein­er alten Dingstätte bei Ste­gen.“[6]

Seine Argu­men­ta­tion führt ihn zu ein­er etwas aben­teuer­lichen Schlussfol­gerung, die ihn auch eine Brücke zur Entste­hung des Ste­gen­er Mark­tes schla­gen lässt:

„[…] scheint mir die Alt­ingstatt zwis­chen Ste­gen und St. Geor­gen, die an keinen Kirch­platz gebun­den war, der geeignet­ste Platz für die große Herb­st-Gau­ver­samm­lung, für das All-Ding gewe­sen zu sein, an das sich in ältester Zeit, als die damals noch hei­d­nis­chen Baiern um 600 das Bru­neck­er Beck­en besiedelt haben, auch die zum Erntedank und Totenkult gehöri­gen Opfer­schmäuse anschlossen. […] [D]er Ste­gen­er Markt dürfte […] seinen Ursprung dem Puster­taler Alld­ing, der großen Herb­st-Gau­ta­gung, ver­danken, deren kul­tisch­er Abschluß in hei­d­nis­ch­er Zeit zu ein­er Vor­feier für Aller­heili­gen-Allersee­len ver­christlicht und schließlich zu einem Jahrmarkt aus­gestal­tet wurde.“[7]

Auf­fal­l­end ist, dass Hoeniger den Alth­ing­stein nicht erwäh­nt. Eben­so wenig spielte er für Otto Stolz eine Rolle, der sich immer­hin mit dem ursprünglichen Sitz des städtis­chen und hochs­tiftis­chen Gericht­es in Bru­neck auseinan­der­set­zte. Stolz schrieb, indem er sich auf Franz Anton Sin­nach­ers Beyträge zur Geschichte der bis­chöflichen Kirche Säben und Brix­en in Tyrol (1821–1835) stützte, von ein­er Erk­lärung des Brixn­er Bischofs im Jahr 1305:

„Nach all­ge­meinem Gedenken sei das Gericht des Hochs­tiftes früher zu Alten Ste­gen (ein Dorf west­lich von Bru­neck) gehal­ten und dahin seien die Wacht­en und Steuern geleis­tet wor­den, denn dort sei damals die Stadt gele­gen.“[8]

Der Alth­ing­stein war Stolz entwed­er nicht bekan­nt oder aber er klam­merte ihn bewusst aus seinen Über­legun­gen aus. Auch für Oswald Mengh­in, Her­mann Wopfn­er und den bere­its erwäh­n­ten Paul Tschurtschen­thaler, die im Schlern 1925 eine Diskus­sion über ver­meintliche Gerichtssteine im Raum Bru­neck entspan­nen[9], kam der Alth­ing­stein als Zen­trum ein­er Gerichtss­chranne offen­bar nicht in Betra­cht. Let­zterem war aber immer­hin die Alt­ing als Toponym ein Begriff, das im 18. Jahrhun­dert zwei Fluren beze­ich­nete: ein Altin­gangerl und einen Alt­ing­wald.[10]

Bemerkenswert ist auch, dass der Stein in Johann N. Tin­khauser’s Geschichtlichen Nachricht­en von der k.k. Kreis­stadt Bru­neck und der­sel­ben Umge­bung (1834), dem grundle­gen­den Chronikw­erk für die lokale Geschichtss­chrei­bung, nicht erwäh­nt ist. Wie Tschurtschen­thaler war aber auch Tin­khauser die Flur Altung (!) ein Begriff.[11]

Abbil­dung 2: Ste­gen (unten) und die Flur Alth­ing (oben), dazwis­chen das Knie der Ahr mit dem Stan­dort des Alth­ing­steines oro­graphisch rechts des Flusses.

Dementsprechend ist der Alth­ing­stein auch in den Map­pen des Franziszeis­chen Katasters aus der Mitte des 19. Jahrhun­derts nicht als Flur­denkmal eingeze­ich­net (Abbil­dung 2). Auch die älteste bekan­nte kar­tographis­che Darstel­lung von Bru­neck und der Umge­bung der Stadt aus dem Jahr 1581 weist an der Stelle, an der heute der Felsen verortet wird, keine Beson­der­heit aus (während etwa die Steine, die die Gren­ze des Stadt­gerichts markierten, peni­bel eingeze­ich­net sind).[12]

Allerd­ings ist bis heute der Name Spitziger Stein oder Spitzer Stein geläu­fig, der – angesichts des Fehlens größer­er Fin­d­linge im weit­eren Umkreis – wohl densel­ben Stein beze­ich­net wie der Name Alth­ing­stein. Die Beschrei­bung eines äußeren Merk­mals legt nahe, dass mit Spitzer Stein der kleinere der bei­den Fin­d­linge an der Ahr gemeint sein dürfte, der eine auf­fäl­lige Spitze und eine ebene – heute schräg liegende – Fläche aufweist. Die Tat­sache, dass der „Spitze Stein in Ste­gen“ bis heute eine Fis­cherei­gren­ze markiert und die Beze­ich­nung wenn nicht als Grenz­markierung im Kataster, so doch im Fis­chereirecht über­dauert hat, lässt ver­muten, dass der Fels zumin­d­est für eine althergekommene Flurein­teilung eine Rolle spielte.[13]

Der erste Autor, der die Aufmerk­samkeit eines his­torisch inter­essierten Pub­likums auf den Alth­ing­stein lenk­te, scheint ein gewiss­er L. Gozzi zu sein, der 1947 einen Text über den Ste­gen­er Markt veröf­fentlichte und darin auf einen „Gran­it­stein von bedeu­ten­der Größe und teil­weise im Fluß­bett ver­sunken“ hin­wies.[14] Gozzis Text wurde von Karl Theodor Hoeniger zitiert, als er 1949 auf den Alth­ing­stein aufmerk­sam machte.[15] Zulet­zt griff der Kapuzin­er und Heimat­forsch­er Georg Markus Schraf­fl diesen Erzählstrang auf und schrieb um 1970 vom „teil­weise ins Fluß­bett ver­sunke­nen Gran­it­block, der den Namen Alt­ing­stein trägt.“[16] Hier­bei wurde der Alth­ing­stein wohl zum ersten Mal in Bezug zum soge­nan­nten Jul­stein in St. Geor­gen und somit zu anderen ver­meintlichen Gerichtsstät­ten in der Umge­bung von Bru­neck gebracht, was die Idee befördert haben mag, dass auch in der Alth­ing (der Flur­name ist weib­lich!) ein Richter auf ein­er Stein­plat­te (als Schran­nen­tisch) sitzend oder ste­hend Gericht gehal­ten habe. Diese Szener­ie legt die Beschrei­bung auf ein­er Erk­lärungstafel nahe, die heute unweit des Alth­ing­steines die Bedeu­tung des Ortes zu erk­lären ver­sucht:

„Eine ‚Thingstätte‘ war der Gericht­shof und das Urteil wurde vom soge­nan­nten Alth­ing-Stein aus verkün­det und voll­streckt.“

Diesen Ver­mu­tun­gen ste­ht gegenüber, dass etwa in ein­er undatierten Grenzbeschrei­bung der Stadt Bru­neck nicht Alt(h)ing, son­dern Altann die Flur an der Ahr beze­ich­net. Der­selbe Name begeg­net in ein­er Abschrift der Stad­tord­nung aus dem Jahr 1649: “auf die Altan die da stosst an das groß wass­er so auß Taufers geet.”[17] Die Form Altan(n) scheint Alth­ing (und Altung) wenig ähn­lich zu sein. Ob sich der Schreiber des Doku­mentes in diesem Fall bloß ver­hört oder ver­schrieben hat oder ob der Flur­name Altann näher zum Begriff der Altane (Söller, Ter­rasse) als zum alt­ger­man­is­chen All-Ding ste­ht, mag der Sprach­forschung zur Beurteilung über­lassen bleiben.[18] Diese Deu­tung würde aber immer­hin die Ver­wen­dung der Beze­ich­nung die Alth­ing (in der Alth­ing) als Fem­i­ninum erk­lären.

Eine weit­ere Möglichkeit des Missver­ständ­niss­es beste­ht im Vorhan­den­sein eines Flur­na­mens Alp­ing oder Älpling, der nicht weit ent­fer­nt vom Alth­ing­stein verortet ist und der 1979 auch Pate für die Benen­nung ein­er Straße stand (Am Alp­ing). Eine Urkunde aus dem Jahr 1497 erwäh­nt den Verkauf des Stück­es Wiese genan­nt der Aelplinger, das am Aufhofen­er Weg gegen Bru­neck lag.[19] In einem Urbar von 1539 wird der Ort als zu Allplin­gen und zu Allpling beschrieben, in der oben erwäh­n­ten Abschrift der Stad­tord­nung von 1649 ist vom Alphling die Rede.[20] Es wäre denkbar, dass eine Fehlin­ter­pre­ta­tion bzw. falsche Lesung des Wortes Alp­ing zum Auffind­en der ver­meintlichen puster­tal­is­chen Thingstätte führte. Dage­gen spricht aber der Befund, dass der oben erwäh­nte Franziszeis­che Kataster ein­deutig den Flur­na­men Alth­ing am dem Alp­ing gegenüber­liegen­den Ufer der Ahr ausweist; auch in der Stad­tord­nung wer­den bei­de Begriffe nebeneinan­der ver­wen­det und beze­ich­nen zwei unter­schiedliche Orte.

Die Ste­gen­er Alth­ing bleibt somit bis zum Auffind­en weit­er­er Hin­weise ein Rät­sel; schriftliche Quellen schweigen, archäol­o­gis­che Nach­weise fehlen. Vielle­icht kann eine Grabung im Fluss­bett der Ahr irgend­wann Klärung über den wahren Charak­ter und die Geschichte dieses Ortes brin­gen.

Zum Weit­er­lesen: Der soge­nan­nte Gerichtsstein in St. Geor­gen.


Anmerkun­gen

[1] Karl Stau­dacher, Ste­gen­er Alt­ing, in: Der Schlern, 7. Jg. (1926), S. 173–174, hier S. 174.
[2] Paul Tschurtschen­thaler, Das Bauern­leben im Puster­tal, Bozen 1935, S. 27.
[3] Stau­dacher, Alt­ing, S. 174.
[4] Karl Theodor Hoeniger, Zur Geschichte des Ste­gen­er Mark­tes und zum Kaiserbe­such am 7. Juni 1027, in: Der Schlern, 23. Jg. (1949), S. 143–146, hier S. 143.
[5] Hoeniger, Geschichte, S. 144.
[6] Hoeniger, Geschichte, S. 145.
[7] Hoeniger, Geschichte, S. 145–146.
[8] Otto Stolz, Poli­tisch-his­torische Lan­des­beschrei­bung von Südtirol (Schlern-Schriften 40), Bozen 1937, S. 575–576.
[9] Oswald Mengh­in, Alte Gerichtssteine bei Bru­neck, in: Der Schlern, 6. Jg. (1925), S. 112; Her­mann Wopfn­er, Bemerkun­gen zum Auf­satz O. Mengh­ins über „Alte Gerichtssteine bei Bru­neck“, in: Ebd., S. 193f.; Paul Tschurtschen­thaler, Nachträge über „Alte Gerichtssteine bei Bru­neck“ von Dr. O. Mengh­in, in: Der Schlern, 6. Jg. (1925), S. 193.
[10] Paul Tschurtschen­thaler, Einiges über die Flur­na­men im Puster­tal, in: Der Schlern, 14. Jg. (1933), S. 395–396, hier: S. 396.
[11] Hubert Stem­berg­er (Bearb.), J.N. Tinkhauser’s Bru­neck­er Chronik 1834. „Geschichtliche Nachricht­en von der k.k. Kreis­stadt Bru­neck und der­sel­ben Umge­bung“. Mit 147 Fak­sim­i­le-Farb­druck­en nach den Vor­la­gen des Ver­fassers, Bozen 1981, S. 129: „Zu Ste­gen und Greyn­walden sön­derten [sic!] man die Kranken in dem Walde oder der Altung ab, und stellte ihnen auf einen großen Stein, der noch heute das Mit­terkirchl genan­nt wird, die Lebens­mit­tel hin; […].“
[12] „Abcon­trafet­tür der Statt Braunögg sambt des gerichts Michel­spürg negst anrain­nen­ten flöck­hen und guet­tern“. Unbekan­nter Kün­stler, 1581. Inns­bruck, Tirol­er Lan­desmu­se­um Fer­di­nan­deum, Kar­tografis­che Samm­lung, Inv.-Nr. K IX/44.
[13] Autonome Prov­inz Bozen – Südtirol, Amt für Jagd und Fis­cherei, Fis­cherei, Bewirtschaf­tungsverze­ich­nis Puster­tal Nord und Ahrn­tal, Nr. 222 und 223, https://www.provinz.bz.it/land-forstwirtschaft/fauna-jagd-fischerei/fischerei/bewirtschaftungsverzeichnis.asp (einge­se­hen am 10. Jän­ner 2022).
[14] L. Gozzi, Rund um den Ste­gen­er Markt, in: Der Land­wirt Nr. 23, 16. Novem­ber 1947, S. 9.
[15] Hoeniger, Geschichte, S. 144.
[16] Georg Markus Schraf­fl, Aus der Chronik von St. Geor­gen, Brix­en, o.D., S. 11. Vgl. auch: Ders., Aus der geschichtlichen Ver­gan­gen­heit von St. Geor­gen, in: Michael Mit­ter­hofer (Hg.), St. Geor­gen an der Ahr im Spiegel sein­er Geschichte, Dorf­buch, St. Geor­gen 1985, 29–72, hier S. 38.
[17] Vgl. Edi­tion in: Mar­git Baum­gart­ner, Die Haupt­mannschaft, die Amt­mannschaft, das Stadt­gericht Bru­neck 1500–1641, Diss. phil. Inns­bruck 1972, S. 169–172. Stad­tord­nung, Abschrift dat. 1649, p. 180. Stadtarchiv Bru­neck, Bozn­er Bestand, Serie VIII Nr. 1. In ein­er weit­eren Beschrei­bung der Gren­zen des Stadt­gerichts Bru­neck (Frag­ment ohne Datierung, um 1600?) im Bru­neck­er Stadtarchiv find­et sich eben­so die Beze­ich­nung Altann.
[18] Vgl. Lem­ma Altan in: Johann Hein­rich Zedler, Gross­es voll­ständi­ges Uni­ver­sal-Lex­i­con aller Wis­senschafften und Kün­ste 1731–1754, Sp. 1524. https://www.zedler-lexikon.de/index.html?c=blaettern&id=9420&bandnummer=01&seitenzahl=0753&supplement=0&dateiformat=1%27), 05.01.2021. Paul Tschurtschen­thaler weist auf einen Ack­er namens Alt­ing in Ste­fans­dorf bei Reis­chach hin, der 1399 als Altung beze­ich­net wurde: Tschurtschen­thaler, Flur­na­men, S. 396. Den Ort­sna­men Altin/Alting in Stern im Gader­tal erk­lärt Egon Kühe­bach­er als verkürzte Form von Valentin, allerd­ings wird hier­bei die zweite Silbe betont: Egon Kühe­bach­er, Die Ort­sna­men Südtirols und ihre Geschichte, Band 1, Bozen 1991, S. 29.
[19] Stadtarchiv Bru­neck, Urkun­den­rei­he, Nr. 200.
[20] Stadtarchiv Bru­neck, Bozn­er Bestand, Serie XX, Nr. 1, p. 65; Serie VIII Nr. 1 p. 181.

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